Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 10

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.03.2015 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Hans-Peter Tschudi
Arbeitsgesetz
Frauen
Volltext

Die Frau im schweizerischen Arbeitsrecht. 1. Das Prinzip der Gleichstellung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern. Mann und Frau haben im Arbeitsverhältnis die gleiche RechtssteIlung ; das Prinzip der Rechtsgleichheit ist gewahrt. Zugunsten der Frau steht eine nicht sehr grosse Anzahl von besonderen Schutzvorschriften in Kraft. Historisch gesehen hat sich die Arbeitnehmerschutzgesetzgebung aus Schutzbestimmungen für die weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer entwickelt. Auch nach Erlass eines umfassenden Arbeitnehmerschutzrechts, das selbstverständlich auf die Frauen ebenfalls Anwendung findet, hat der Sonderschutz für die Arbeitnehmerinnen seine Bedeutung behalten. Das Arbeitsrecht nimmt auf die Konstitution der Frau Rücksicht. Auch trägt es der Tatsache Rechnung, dass die verheiratete Frau neben der Betriebsarbeit ihre Pflichten im Haushalt und bei der Erziehung der Kinder zu erfüllen hat. Dass die Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und nach der Geburt der Schonung bedarf, erscheint als selbstverständlich. Diese Faktoren bedingen Sondervorschriften. Die Gleichberechtigung der Frauen im Arbeitsleben bedeutet nicht das Recht, gleich schwere Arbeiten zu verrichten wie die Männer. Nun wird eingewendet werden, die Gleichstellung von Mann und Frau sei für die Löhne nicht verwirklicht. Hätte die Gleichberechtigung im Arbeitsvertragsrecht zu gleichen Löhnen für (…). Hans Peter Tschudi.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 33-4, März-April 1975.
Personen > Tschudi Hans-Peter, Frauen, Arbeitsgesetz. Rundschau, März-April 1975,
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22.06.2010 BS Kanton
Personen
SP BS Kanton
Hans-Peter Tschudi
Gedenkstätte
Basel ehrt Alt-Bundesrat Tschudi mit einem Park. Basel-Stadt ehrt seinen früheren Bundesrat Hans-Peter Tschudi (1913-2002) posthum mit einem Park: Eine Grünanlage gegenüber dem Standort des künftigen Life-Science-Gebäudes der Uni Basel heisst seit Montag Tschudi-Park. Tschudi war von 1959-1973 in der Landesregierung. Der Sozialdemokrat gilt als "Vater der AHV". Bund. Dienstag, 22.6.2010
04.07.2009 BS Kanton
Personen
Hans-Peter Tschudi

Hans Peter Tschudi hat einen Strassennamen verdient. Bei der Debatte um die Umbenennung des Voltaplatzes geht es um mehr als um ein Strassenschild.Das Schöne am Journalismus ist, dass man sich immer wieder mit den erstaunlichsten Sachverhalten konfrontiert sieht, die man sich zuvor selbst mit der blühendsten Fantasie nicht ausmalen konnte. Wer hättte gedacht, dass ausgerechnet der liberale alt Regierungsrat Peter Facklam verlangt, dass eine Strasse oder ein Platz nach dem am 30. September 2002 verstorbenen sozialdemokratischen Bundesrat Hans Peter Tschudi benannt werden soll und dafür ausgerechnet noch den prominenten Voltaplatz vorschlägt. Jener Peter Facklam, der schon während seiner Zeit als Regierungsrat eher selten das Rampenlicht suchte und den meisten wohl in erster Linie wegen seiner Stadtrundfahren auf dem Velo in Erinnerung geblieben ist.  (...). Mit Fotos. Valentin Kressler. BaZ 4.7.2009
04.07.2009 BS Kanton
Personen
Hans-Peter Tschudi
Strassennamen
Hans Peter Tschudi hat einen Strassennamen verdient. Bei der Debatte um die Umbenennung des Voltaplatzes geht es um mehr als um ein Strassenschild.Das Schöne am Journalismus ist, dass man sich immer wieder mit den erstaunlichsten Sachverhalten konfrontiert sieht, die man sich zuvor selbst mit der blühendsten Fantasie nicht ausmalen konnte. Wer hättte gedacht, dass ausgerechnet der liberale alt Regierungsrat Peter Facklam verlangt, dass eine Strasse oder ein Platz nach dem am 30. September 2002 verstorbenen sozialdemokratischen Bundesrat Hans Peter Tschudi benannt werden soll und dafür ausgerechnet noch den prominenten Voltaplatz vorschlägt. Jener Peter Facklam, der schon während seiner Zeit als Regierungsrat eher selten das Rampenlicht suchte und den meisten wohl in erster Linie wegen seiner Stadtrundfahren auf dem Velo in Erinnerung geblieben ist.  (...). Mit Fotos. Valentin Kressler. BaZ 4.7.2009
19.06.2009 BS Kanton
Personen
Hans-Peter Tschudi
Strassennamen
Der Voltaplatz polarisiert. Facklams Forderung nach Tschudi-Platz sorgt für Gesprächsstoff. Erlenmatt, Vogesenplatz, Pelikanweg - die BaZ-Leser können sich neben dem Voltaplatz diverse weitere Orte für einen Hans-Peter-Tschudi-Platz oder eine Hans-Peter-Tschudi-Strasse vorstellen. Die Forderung von alt Regierungsrat Peter Facklam (LDP), den Voltaplatz im St. Johann umzutaufen und nach dem verstorbenen populären Bundesrat Hans Peter Tschudi (SP) zu benennen, hat zahlreiche Leserreaktionen ausgelöst (BaZ 16.6., 17.6.2009). (...). Mit Foto. Valentin Kressler. BaZ 19.6.2009
17.06.2009 BS Kanton
Personen
Hans-Peter Tschudi
Strassennamen
Tschudis Name ist auf der Warteliste. Facklams Forderung nach einem Tschudi-Platz stösst auf ein gutes Echo. Walter Oswald, Präsident der Nomenklaturkommission, findet die Idee, eine Strasse oder einen Platz in Basel-Stadt nach dem verstorbenen Bundesrat Hans-Peter Tschudi zu benennen, "nicht schlecht". Die von alt Regierungsrat Peter Facklam (LDP) in der gestrigen BaZ aufgestellte Forderung, in Basel-Stadt einen Platz oder eine Strasse umzutaufen und nach dem vor 7 Jahrn verstorbenen populären Bundesrat Hans-Peter Tschudi (SP) zu benennen, wird in der Verwaltung wohlwollend aufgenommen. (...). Valentin Kressler. BaZ 17.7.2009
18.07.1987 Schweiz
Friedensabkommen
Personen
SMUV Schweiz
Solothurner AZ
Hans Schäppi
Hans-Peter Tschudi
Ernst Wüthrich
Kapitalismus
Opportunismus
Sozialpartnerschaft
Volltext

Von der guten Absicht bis hin zu den geballten Forderungen. reg. In einer sogenannten repräsentativen Umfrage haben im Auftrag der Arbeitgeberzeitung in diesem Jahr 23 Prozent der Befragten das seinerzeitige Friedensabkommen als sehr sinnvoll bezeichnet. 48 Prozent taxierten es als sinnvoll, 19 standen dem Abkommen negativ gegenüber. Eigentlich Grund zum Optimismus. Heute leidet der Schweizerische Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) unter Mitgliederschwund. Und die Auseinandersetzungen um Matisa, Dubied und Bulova sind auch nicht gerade erfolgreich verlaufen. Hans Schäppi meinte unlängst, dass Filme, Broschüren und Festakte zum 50Jährigen nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die gefeierte Friedenspolitik den Arbeitnehmern in der Schweiz nicht nur Vorteile gebracht hat. (...). Mit Fotos.

Solothurner AZ. Samstag, 1987-07-18.
Friedensabkommen > Sozialpartnerschaft. 1987-07-18.doc.

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01.04.1987 Schweiz
Personen
Hans-Peter Tschudi

Die Grundlagen des Friedensabkommens Hans Peter Tschudi. Gewerkschaftliche Rundschau 4/1987
07.01.1987 Schweiz
Arbeit
ILO
Personen
Hans-Peter Tschudi
Arbeitsbedingungen
Arbeitsrecht
Volltext

Gegenüber Forderungen der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird häufig der Einwand erhoben, die Wirtschaft vermöge keine schwerere Belastung zu tragen. Zutreffend ist, dass die Schweiz in hohem Masse auf den Export ihrer Produkte angewiesen ist und deshalb auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig bleiben muss. In dieser Richtung bestehen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keine Meinungsverschiedenheiten, dagegen sind Auseinandersetzungen über die Verteilung des wirtschaftlichen Ertrags unvermeidlich. Arbeitsbedingungen international vereinheitlichen. Bester Arbeitsschutz der Welt. Die Diskussionen über die Tragbarkeit der Löhne und der Soziallasten ist in unserem Land so alt wie die Exportindustrie. (...). Hans-Peter Tschudi.

SMUV-Zeitung, 1987-01-07.
Arbeit > Arbeitsbedingungen. 1987-01-07.doc.

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01.02.1944 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Lehrlingswesen
Personen
Suva
Hans-Peter Tschudi
Lehrlingswesen
Unfallversicherung
Volltext

Die Unfallversicherung der Lehrlinge. Die Verbreitung der Unfallversicherung. Auf Grund des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung ist das Personal bestimmter Betriebe obligatorisch bei der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt in Luzern versichert. Es trifft dies vor allem für die dem Fabrikgesetz unterstellten Firmen sowie für das Baugewerbe zu. Für Lehrlinge, welche in solchen Unternehmungen arbeiten, ist somit die Versicherungsfrage in befriedigender Weise gelöst. Die Mehrzahl der Lehrlinge wird jedoch in Betrieben ausgebildet, die nicht unter das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz fallen. Das Bundesrecht kennt für. sie kein Versicherungsobligatorium. Die Deutschschweizerische Lehrlingsämter-Konferenz hat im Herbst 1943 bei ihren Mitgliedern eine Umfrage über die Unfallversicherung der Lehrlinge, welche nicht der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt unterstehen, durchgeführt. Diese hat folgendes ergeben: (…). Hans-Peter Tschudi.

Gewerkschaftliche Rundschau, Nr. 2, Februar 1944, 36. Jahrgang. Seiten 41ff.

Personen > Tschudi Hans-Peter. Lehrlingswesen. Unfallversicherung. Februar 1944.

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